Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018

Rechtsprechung
   FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15   

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FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15 (https://dejure.org/2018,22104)
FG Hessen, Entscheidung vom 18.04.2018 - 5 K 1108/15 (https://dejure.org/2018,22104)
FG Hessen, Entscheidung vom 18. April 2018 - 5 K 1108/15 (https://dejure.org/2018,22104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31a RennwLottGAB, § 37 Abs. 1 RennwLottAB
    § 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31a RennwLottGAB, § 37 Abs. 1 RennwLottAB, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sportwettensteuer nach dem RennwLottG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit und Europarechtmäßigkeit der Erhebung einer Sportwettensteuer von einem ausländischen Veranstalter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    ... In einem solchen Fall legitimiert Art. 72 Abs. 2 GG, dass der Bund eine bundesgesetzliche einheitliche Lösung wählt, um der sich unmittelbar aus der Rechtslage ergebenden Bedrohung von Rechtssicherheit und Freizügigkeit im Bundesstaat entgegen zu wirken (Uhle in Maunz-Dürig, GG, Art. 72, Rz. 142 mit Hinweis auf BVerfG - Urteil vom 24.10.2002 - 2 BvF 1/01, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 106, 62).

    Dieser weite Erfassungsbereich beeinträchtigt die möglichen Interessen der übrigen Bundesländer bei der Verfolgung eigener gesetzgeberischer Vorhaben auf diesem Rechtsgebiet, zumal das Glückspielgesetz - anders als gegenüber einer Besteuerung nach dem RennwLottG - keine abgrenzenden Regelungen gegenüber möglichen Abgabenregelungen anderer Bundesländer aufweist (vgl. zu Rechtsunsicherheiten und daraus folgenden unzumutbaren Behinderungen für den länderübergreifenden Rechtsverkehr BVerfG - Urteil vom 24.10.2002 - 2 BvF 1/01, Rz 328 f).

    Die dazu gegebenen Gesetzesbegründungen genügen den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG (vgl. dazu insbesondere BVerfG - Urteil vom 24.10.2002 - 2 BvF 1/01).

    Denn jeder der 16 Landesgesetzgeber könnte nach In-Kraft-Treten gleichlautender Gesetze aus dem eine Bundesregelung verhindernden Konsens ausscheren (vgl. BVerfG - Urteil vom 24.10.2002 - 2 BvF 1/01, Rz 342 f).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    Die gewerbliche Veranstaltung von Sportwetten erfüllt die Merkmale eines Berufs i.S. des Art. 12 Abs. 1 GG und unterfällt dem Schutzbereich dieses Grundrechts (vgl. BVerfG - Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276).

    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG - Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01, a.a.O.).

    Die Suchtbekämpfung und -vorbeugung, der Spieler- und Jugendschutz sowie der Schutz vor Folge- und Begleitkriminalität stellen besonders wichtige Gemeinwohlziele dar (vgl. BVerfG - Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    Greift die steuerliche Lenkung auf eine Sachmaterie über, darf der Steuergesetzgeber nicht Regelungen herbeiführen, die den vom zuständigen Sachgesetzgeber getroffenen Regelungen widersprechen (BVerfG - Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1992/95, BVerfGE 98, 106).

    Sie nimmt Einfluss auf die Art und Weise der Berufsausübung (vgl. BVerfG - Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95, BVerfGE 98, 106).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    Strukturell gegenläufig wirken sich Erhebungsregelungen gegenüber einem Besteuerungstatbestand aus, wenn sie dazu führen, dass der Besteuerungsanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann (vgl. Urteile des BVerfG vom 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239 und vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94 [BVerfG 09.03.2004 - 2 BvL 17/02] ).

    Verfassungsrechtlich verboten ist nur der Widerspruch zwischen dem normativen Befehl der materiell pflichtbegründenden Steuernorm und der nicht auf Durchsetzung dieses Befehls angelegten Erhebungsregel (vgl. BVerfG - Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    Der Zweck, die Spielleidenschaft zu kanalisieren, ist ebenfalls verfassungsrechtlich legitim (vgl. BVerwG - Urteil vom 24.11.2010 - 8 C 14/09, BVerwGE 138, 201).

    Dem Gesetzgeber kommt dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerwG - Urteil vom 24.11.2010 - 8 C 14/09, BVerwGE 138, 201).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    Dies schließt die in § 1 GlüStV genannten Ziele der Suchtbekämpfung und des Jugend- und Spielerschutzes ein (BVerwG - Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10/12, BVerwGE 147, 47).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die unionsrechtlichen Grundfreiheiten den Mitgliedstaat nicht zu einer sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifenden Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen verpflichten (vgl. BVerwG - Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10/12, BVerwGE 147, 47).

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    Der Senat schließt aus der Branchenentwicklung - der steigenden Zahl der Veranstalter, die Sportwettensteuer anmelden und dem steigenden Aufkommen der Sportwettensteuer, dass das Veranstalten von Sportwetten in aller Regel nicht unwirtschaftlich ist (vgl. zur indiziellen Bedeutung der Branchenentwicklung Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10.12 2009 - 9 C 12/08, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE - 135, 367).

    Gleiches gilt für verschiedentlich erhobene Vergnügungssteuern in Form von Spielautomatensteuern, die als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG ebenfalls in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen (vgl. z.B. BVerwG - Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/08, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 2212/00

    Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    Sofern nur ein Land keine oder eine niedrigere Steuer erheben und damit den Veranstaltern ermöglichen würde, günstigere Wettquoten anzubieten, könnten die übrigen Länder einen mit ihrer Steuer verfolgten Fiskal- oder Lenkungszweck aller Voraussicht nach nicht mehr erreichen (Beschluss des BVerfG vom 08.06.2004 - 2 BvR 2212/00, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2005, 591).

    Die Rechtszersplitterung durfte der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Äußerungen des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 2212/00 auch als eine solche mit problematischen Folgen ansehen, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden konnte.

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    Gerade bei der Auswahl des Steuergegenstandes kommt dem Gesetzgeber ein besonders weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. BVerfG - Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12, BVerfGE 138, 136, Rz. 123), für dessen Überschreitung Anhaltspunkte nicht ersichtlich sind.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfG - Beschluss vom 22.06.1995 - 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 [BVerfG 22.06.1995 - 2 BvL 37/91] ).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

  • BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11

    Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BFH, 06.12.2000 - II R 36/98

    Verfassungsmäßigkeit der Hamburger Spielgerätesteuer

  • EuGH, 08.11.2007 - C-20/05

    Schwibbert - Richtlinie 98/34/EG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1992/95
  • Drs-Bund, 08.05.2012 - BT-Drs 17/9546
  • BFH, 22.03.2005 - II B 14/04

    Oddset-Wetten; Lotteriesteuer

  • FG Hessen, 10.12.2014 - 5 V 1571/14

    Notifizierung von § 17 Abs. 2 Nr. 2 RennwLottG: Rechtsgrund der Steuerzahlungen

  • BFH, 17.05.2021 - IX R 20/18

    Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18.04.2018 - 5 K 1108/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Auch die nachfolgend beim Finanzgericht (FG) erhobene Klage hatte mit Urteil vom 18.04.2018 - 5 K 1108/15 (Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht --ZfWG-- 2018, 480) keinen Erfolg.

    Die Klägerin beantragt, das angefochtene Urteil des Hessischen FG vom 18.04.2018 - 5 K 1108/15 und die Anmeldung der Sportwettensteuer vom 17.08.2012 für den Monat Juli 2012 sowie die Einspruchsentscheidung vom 29.05.2015 aufzuheben, hilfsweise, den Rechtsstreit dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.

  • BFH, 10.10.2023 - IX K 1/21

    Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht

    Die beim Finanzgericht (FG) erhobene Klage hatte mit Urteil vom 18.04.2018 - 5 K 1108/15 (Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht 2018, 480) keinen Erfolg.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.05.2021 - IX R 20/18, das Urteil des Hessischen FG vom 18.04.2018 - 5 K 1108/15 und die Anmeldung der Sportwettensteuer vom 17.08.2012 für den Monat Juli 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.05.2015 aufzuheben.

  • FG Hessen, 12.11.2018 - 5 K 1569/16

    § 17 Abs. 2 RennwLottG

    Es bestehen nach Auffassung des Senats (und von der Klägerin auch nicht streitig gestellt) weder verfassungsrechtliche noch europarechtliche Bedenken gegen die Erhebung der Sportwettensteuer nach dem Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten vom 29.06.2012, BGBl. I, S. 1424, mit dem die hier maßgebenden steuerlichen Vorschriften, insbesondere der § 17 Abs. 2 RennwLottG, eingeführt bzw. geändert worden sind (vgl. die Senatsurteile vom 18. April 2018 Az. 5 K 2703/12, juris, und Az. 5 K 1108/15, Zeitschrift für Wett- und Glückspielrecht - ZfWG - 2018, 480; jeweils Revision beim Bundesfinanzhof -BFH- anhängig, Az. IX R 20 bzw. 21/18).
  • FG Hessen, 30.01.2019 - 5 K 1627/15

    Auch Pferdewetten unterfallen der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 RennwLottG

    Dazu verweist der Senat auf sein Urteil vom 18.04.2018 - 5 K 1108/15 , Zeitschrift für Wett- und Glückspielrecht (ZfWG) 2018, 480 und juris.
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15   

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VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15 (https://dejure.org/2018,16985)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25.05.2018 - 5 K 1108/15 (https://dejure.org/2018,16985)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 5 K 1108/15 (https://dejure.org/2018,16985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 9 S 14.16

    Beitragserhebung unter Beachtung der Hemmungsregelung des KAG BB § 12 Abs 3;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    Unabhängig von deren Wirksamkeit unterliegt deren Anwendung hier aber durchgreifenden rechtlichen, auch verfassungsrechtlichen, Bedenken mit Blick auf das hier auch durch die Grundrechtsposition des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstärkte und aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG fließende Verbot der (echten) Rückwirkung im Sinne der sogenannten hypothetischen Festsetzungsverjährung (hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16).

    38 War die Beitragspflicht nach damaliger Satzungslage jedenfalls mit dem tatsächlichen Anschluss entstanden und hat der Verband des Beklagten bereits in einem ersten - zwar unwirksamen - Satzungsversuch - nämlich mit der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser vom 2... - auf den ursprünglich durch § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der bis zum 31. Januar 2004 geltenden Fassung (KAG a.F.) vermittelten Schutz verzichtet hat, so kann er den Schutz des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der seit dem 01. Februar 2004 geltenden Fassung zum Zeitpunkt der Beitragserhebung im Jahr 2... nicht mehr in Anspruch nehmen, da sonst ein Fall der verbotenen echten Rückwirkung anzunehmen wäre (BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16; siehe auch OVG Brandenburg, Urteil vom 08. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE).

    Denn der aufgrund des Gesetztes zur Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vom 0... (StabG) ergangene Feststellungsbescheid vom 0... des Landkreises O... wirkte auf den 1... materiell zurück und wurde bestandskräftig, so dass danach der Verband des Beklagten als am 1... entstanden gilt und durch den Verband oder seine Behörde ergangene Maßnahmen dem Einwand entzogen sind, sie seien wegen der Gründungsfehler rechtswidrig oder gar unwirksam (zu den rechtlichen Folgen eines solchen Feststellungsbescheids bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16 und VG Frankfurt Oder, Urteil vom 20. September 2017 - 5 K 843/15).

    Nur Maßnahmen, die den Rahmen der einmal begonnenen Herstellung, der Erweiterung, der Erneuerung und der Verbesserung der Anlage sprengen, führen zur Herstellung einer beitragsrechtlich neuen Anlage und können damit aus Sicht einzelner Grundstücke möglicherweise eine "zweite" Herstellungsbeitragspflicht auslösen (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16).

    (b) Mit Blick auf das Vorstehende ist die rechtliche Lebensgeschichte der Anlage des Verbandes des Beklagten nicht abgebrochen (näher OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 -9 S 14.16).

    Jedenfalls ist der Neuordnungsprozess in all diesen Fällen auf Rechtsträgerebene durch Dominanz und Fortbestand des aufnehmenden Rechtsträgers gekennzeichnet (so m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14.16).

  • VG Potsdam, 22.06.2016 - 8 K 2979/14

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    Ein rechtfertigender sachlicher Grund dafür, den streitgegenständlichen Fall anders zu behandeln als die Fälle, in denen es nicht zu Veränderungen des Verbandsgebietes gekommen ist, liegt nach alledem nicht vor (so auch VG Potsdam, Urteil vom 22. Juni 2016 - 8 K 2979/14).

    Auch hinge die Beitragspflicht jeweils von dem für den Beitragspflichtigen bloß zufälligen Ereignis ab, ob nach Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung infolge Beitritts einer Kommune zu einem Zweckverband oder auch durch erstmalige Gründung eines solchen oder einer nicht auf "Augenhöhe" erfolgten Fusion von Zweckverbänden ein Beitrag für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Anlage wieder in voller Höhe erhoben werden könnte (vgl. hierzu Kammerurteile vom 7. Dezember 2016 - 5 K 1290/13 sowie vom 20. September 2017 - 5 K 843/17; vgl. auch VG Potsdam, Urteil vom 22. Juni 2016 - 8 K 2979/14).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    Unabhängig von deren Wirksamkeit unterliegt deren Anwendung hier aber durchgreifenden rechtlichen, auch verfassungsrechtlichen, Bedenken mit Blick auf das hier auch durch die Grundrechtsposition des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstärkte und aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG fließende Verbot der (echten) Rückwirkung im Sinne der sogenannten hypothetischen Festsetzungsverjährung (hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16).

    38 War die Beitragspflicht nach damaliger Satzungslage jedenfalls mit dem tatsächlichen Anschluss entstanden und hat der Verband des Beklagten bereits in einem ersten - zwar unwirksamen - Satzungsversuch - nämlich mit der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser vom 2... - auf den ursprünglich durch § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der bis zum 31. Januar 2004 geltenden Fassung (KAG a.F.) vermittelten Schutz verzichtet hat, so kann er den Schutz des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der seit dem 01. Februar 2004 geltenden Fassung zum Zeitpunkt der Beitragserhebung im Jahr 2... nicht mehr in Anspruch nehmen, da sonst ein Fall der verbotenen echten Rückwirkung anzunehmen wäre (BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16; siehe auch OVG Brandenburg, Urteil vom 08. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 6 K 1847/15

    Klage gegen Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    Im Falle der Eingliederung eines Zweckverbandes in einen anderen dürfte sodann ein Gesamtrechtsnachfolgetatbestand gegeben sein (so VG Cottbus, Urteil vom 20. Juli 2017 - 6 K 1847/15).
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    38 War die Beitragspflicht nach damaliger Satzungslage jedenfalls mit dem tatsächlichen Anschluss entstanden und hat der Verband des Beklagten bereits in einem ersten - zwar unwirksamen - Satzungsversuch - nämlich mit der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser vom 2... - auf den ursprünglich durch § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg in der bis zum 31. Januar 2004 geltenden Fassung (KAG a.F.) vermittelten Schutz verzichtet hat, so kann er den Schutz des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der seit dem 01. Februar 2004 geltenden Fassung zum Zeitpunkt der Beitragserhebung im Jahr 2... nicht mehr in Anspruch nehmen, da sonst ein Fall der verbotenen echten Rückwirkung anzunehmen wäre (BVerfG, Beschluss vom 12. November 15 - 1 BvR 2961/14; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 S 1.16; Urteil vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16; siehe auch OVG Brandenburg, Urteil vom 08. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    Vielmehr steht nach Überzeugung des Einzelrichters fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen sollte (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht in der Ausgangsbesetzung durch den Einzelrichter den Antrag selbst ablehnen darf und auch muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2013 - 9 S 75.12

    Anschlussbeitragspflicht von Außenbereichsgrundstücken

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    Denn dies bedeutet, dass die Beitragspflicht auch für die Zukunft insoweit endgültig abgegolten ist, wie der Beitragsschuldner für sein Grundstück den Beitrag, den er nach Maßgabe der Satzung zu zahlen gehabt hätte, abgegolten wäre (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 9 S 75.12 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01

    Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    Vielmehr steht nach Überzeugung des Einzelrichters fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen sollte (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht in der Ausgangsbesetzung durch den Einzelrichter den Antrag selbst ablehnen darf und auch muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2017 - 5 K 843/15

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
    Denn der aufgrund des Gesetztes zur Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vom 0... (StabG) ergangene Feststellungsbescheid vom 0... des Landkreises O... wirkte auf den 1... materiell zurück und wurde bestandskräftig, so dass danach der Verband des Beklagten als am 1... entstanden gilt und durch den Verband oder seine Behörde ergangene Maßnahmen dem Einwand entzogen sind, sie seien wegen der Gründungsfehler rechtswidrig oder gar unwirksam (zu den rechtlichen Folgen eines solchen Feststellungsbescheids bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16 und VG Frankfurt Oder, Urteil vom 20. September 2017 - 5 K 843/15).
  • VG Würzburg, 28.03.2007 - W 2 K 06.206
  • VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1538/15

    Wasserversorgungsbeiträge

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